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Ausleih- u. Aufenthaltsordnung   (vers. 2016)

Die Benutzung von eigenem und clubeigenem Material , der Aufenthalt auf dem Clubgelände und in den darauf befindlichen Gebäuden ,das Schwimmen,Surfen und alle  anderen Aktivitäten auf und vom Clubgelände aus erfolgen auf eigene Gefahr.

Jugendlichen unter 16 Jahren ist der Aufenthalt und das Benutzen von Clubmaterial nur unter Aufsicht der Erziehungsberechtigten oder Beauftragten erlaubt. Jugendliche zwischen 16 u. 18 Jahren benötigen diese Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten.

Jegliches   Clubmaterial darf nur ausgeliehen werden,wenn dem Vorstand ein Nachweis über eine Haftpflichtversicherung vorliegt und die Nutzung ins Ausleihbuch eingetragen wird.  (Ausnahme: Badebretter müssen nicht eingetragen werden)

Bei Benutzung von Clubmaterial ist eine Rettungsweste zu tragen.

Eurer Vorstand    Juli 2016

 
 
 
 
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