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Club-und Vereins-Ordnung WSCÜ (rev. 2021)
(C.- u. V.- Ordnung)
Wegen der besseren Lesbarkeit ist der Text in der männlichen Form gehalten.
Gemeint sind selbstverständlich auch weibliche und diverse Personen.
Kapitel I
Club- und Vereins-Ordnung WSCÜ (C.- u. V.- Ordnung)
1. Jedes Mitglied und jeder Anwärter ist verpflichtet, die C.-u.V.- Ordnung zu beachten. Jeder hat sich so zu verhalten, dass andere Mitglieder oder Nachbarn des Clubgeländes nicht gestört oder belästigt werden. Ballspiele und dergleichen sind nur auf den dafür vorgesehenen Flächen gestattet.
2. Jedes Mitglied und Anwärter ist berechtigt, die Clubeinrichtungen zu nutzen. Hierzu kann jedes Mitglied einen Schlüssel erhalten. Dieser Schlüssel darf nicht an andere Personen weitergegeben werden. Der Verlust des Schlüssels ist unverzüglich dem Vorstand zu melden.
3. Die Clubeinrichtungen dürfen nur zweckbestimmt verwendet werden. Jedes Mitglied ist verpflichtet mit den Clubeinrichtungen schonend umzugehen, diese sauber und in Ordnung zu halten. Schäden an Clubeinrichtungen müssen unverzüglich dem Zuständigen oder dem Vorstand gemeldet werden.
4. Zur Erhaltung der Clubeinrichtungen finden jährlich mehrere Arbeitseinsätze statt, an denen die Mitglieder grundsätzlich verpflichtet sind, teilzunehmen.
5. Bei der Benutzung von clubeigenen Booten ist der Eintrag in das Ausleihbuch zwingend erforderlich (Auslage im Clubhaus).
6. Für die Lagerung von privatem Surfmaterial stehen den Mitgliedern auf dem Clubgelände mehrere Ständer zu Verfügung. Die Einteilung der Belegung dieser Ständer erfolgt durch den 2.Vorstand. Diese Belegungsliste ist für alle Mitglieder bindend.
7. Es ist jedem Mitglied erlaubt, Gäste mitzubringen, für die das Mitglied aber auch die Verantwortung übernimmt. Für Gäste gilt ebenfalls die C.-u. V.- Ordnung. Anzahl und Häufigkeit von Gastbesuchern haben sich im Rahmen zu halten (keine Dauergäste).
8. Bei Anwärtern ist der Pate (jeder Anwärter muss einen Paten haben) mitverantwortlich, dass die Anwärter richtig in die Clubeinrichtungen eingewiesen werden.
9. Das Befahren des Clubgeländes mit Fahrzeugen aller Art ist grundsätzlich verboten. Baum- und Pflanzenbestand sind zu erhalten und zu schützen.
10. Das Zelten und Übernachten auf dem Clubgelände und im Clubhaus ist grundsätzlich untersagt.
11. Tiere dürfen auf das Clubgelände nicht mitgebracht werden.
12. Der Club und der Vorstand übernimmt gegenüber Benutzern der Clubeinrichtungen keinerlei Haftung für Personen- oder Sachschäden. Dies betrifft auch Unfälle, die bei der Ausübung von Sport- und Spielaktivitäten auf dem Clubgelände und dem Wasser passieren. Das Formular „Haftungsausschluss“ ist dem Vorstand unterschrieben vorzulegen.
13. Die Aufsichtspflicht über Kinder und Jugendlichen obliegt den Eltern. Dies gilt u.a. auch für die Benutzung von Bade- und Surfbrettern. Bei deren Benutzung ist das Tragen einer Schwimmweste obligatorisch.
14. Bei abendlichen Geselligkeiten ist ab 22 Uhr die allgemeine Nachtruhe einzuhalten (siehe Aushang im Clubhaus).
15. Bei Nutzung des Clubhauses ist die Clubhausordnung einzuhalten.
16. Den Anweisungen des Vorstandes ist nachzukommen. Verstöße und die Nichteinhaltung der C.-u. V.- Ordnung können vom Vorstand geahndet werden.
Kapitel II
Hausordnung
1. Sinn und Zweck des Vereinsheims „WSCÜ Clubhaus“
a. Wir, der Windsurfclub Überlingen, Vorstand, Mitglieder, Paten, Anwärter und Gäste haben ein wunderschönes Clubhaus.
b. Das Clubhaus sollte in erster Linie dazu dienen,die aktive Ausübung des Wassersports zu ermöglichen. In zweiter Linie steht es für gesellige Aktivitäten des Vereins, wie Sommerfest und dergleichen zur Verfügung. Private Interessen neben dem Wassersport sind möglich, jedoch steht der eigentliche Vereinszweck immer im Vordergrund.
2. Bereiche des Hauses(Definition)
a. Gemeinschaftsraum, Küche, Sanitärbereich, Materiallager, Terrasse, Vorgarten, Vorstandsbüro, Lager, Putzraum.
3. Eigenverantwortung
a. Es ist ein ganz besonderes Privileg, auf privatem Gelände direkt am Wasser sein zu können. Deshalb sollte jeder das „Verursacher Prinzip“ berücksichtigen. Das Haus und das Gelände sollten nach der Nutzung besser zurückgelassen werden, als vorgefunden. Die Paten führen ihre Anwärter in die alltäglichen Aufgaben ein und Gäste werden begleitet, bis sie ggf. Anwärter werden. Der Müll ist selbst mitnehmen.
b. Vorsicht mit nasser und sandiger Bekleidung, Badesachen, Neopren! Bitte vor betreten des Hauses sorgfältig sauber machen oder unmittelbar danach den Sanitärbereich und die Terrasse reinigen. Nicht nass oder schmutzig in den Gemeinschaftsraum gehen.
c. Jedes Mitglied hat darauf zu achten, dass bei Verlassen des Clubgeländes, das Licht ausgeschaltet, alles verschlossen ist und die Rollläden herabgelassen sind. Im Winter muss die Frostsicherung sichergestellt sein.
4. Haus Reinigung und Wartungsteams
a. Das Haus-Team macht regelmäßig die Grundreinigung, jeder Benutzer achtet selbst mit auf Sauberkeit.
b. Starke Verschmutzung und Defekte am Haus bitte dem Hauswart oder Vorstand unmittelbar mitteilen.
5. Absolute Nachtruhe einhalten
a. Im ganzen Areal und auch in den Räumen des Clubhauses ist ab 22:00 Uhr vollständige Nachtruhe einzuhalten.Auch beim Abschluss eines Treffens, beim Verlassen des Geländes ist auf dem Parkplatz auf die Nachtruhe der Nachbarn zu achten. Der Nussdorfer Nachbarschaft wohnt sehr eng beieinander und wir streben wertschätzende Beziehungen an. Aus Rücksicht auf anderen Mitglieder, Strandbad, Nachbarn ist auch tagsüber keine laute Musik erwünscht.
6. Nutzung des Hauses für private Zwecke
a. Ganzjährig kann das Haus mit Terrasse auch für Privatzwecke genutzt werden - Mitglieder über 25 Jahre (kein Anwärter) können mit Kaution (200€) und Tagessatz (80€) nach Vereinbarung mit dem Hauswart (Vorstand) das Haus für eigene Aktivitäten nutzen. In Absprache mit dem Hauswart wird das Haus bis 10 Uhr am folgenden Tag sauber hinterlassen. Ein Mitglied muss verantwortlich sein und anwesend bleiben.
Zugang zu der Küche und Sanitäranlagen ist für andere anwesenden Mitglieder freizuhalten.
7. Nutzung des Hausbereiches, Küche, Sanitäranlagen
a. Die Küche und der Tischbereich ist zu teilen, so dass sie jeder mitnutzen kann. Kleine Gruppen bis 16 Personen an zwei Tische müssen nicht gemeldet werden. Herd, Spültisch, Kaffeemaschine sind prinzipiell für Vereinsversammlungen bereitgestellt, grundsätzlich nicht um volle Mahlzeiten für eigene Bedürfnisse zuzubereiten. Bitte Vesper und dergleichen schon vorbereitet mitbringen. Heißwasser muss nach der Nutzung immer ausgeschaltet werden am Stromschrank im Putzraum.
b. Kein Feuer, Rauchen oder offenes Licht in dem Clubhaus.
c. Getränke im Glaskühlschrank sind Eigentum des WSCÜ und können zum angegebenen Preis gekauft werden, sie sind sofort zu bezahlen.
8. Schlüssel
a. Mitglieder können vom Vorstand ein Schlüssel zum Eingangstor und dem Clubhaus erhalten.
9. Jugendschutzgesetz
a. Es ist verboten, an Jugendliche Alkohol auszugeben. Siehe Jugendschutzgesetz.
10. Haftung
a. Für die Beschädigung von Vereinseigentum ist der Verursacher haftbar. Der Verein übernimmt gegenüberseinen Mitgliedern, Anwärter und den Gästen keine Haftung.
b. So kann das Clubhaus uns lange erhalten bleiben und unser sportliches Engagement unterstützen.
Kapitel III
WSCÜ Nutzungsbedingung über Vereins-Sport-Material (VSM)
Das Vereins-Sport-Material (VSM) bestehend aus: Windsurf-Equipment, Kitesurf-Equipment, SUP-Equipment, Segelbooten und Motorbooten, kann von allen Vereinsmitgliedern des WSCÜs zur Ausübung des Sports sowie zum Zweck der Ausbildung, Regattafahrten, Trainingsfahrten und Vereinsfahrten genutzt werden. Gekennzeichnet ist das VSM grundsätzlich durch den WSCÜ-Aufkleber oder den WSCÜ-Schriftzug.
Mit der Nutzung des VSMs stimmt das Vereinsmitglied folgender Nutzungsbedingung zu:
1. Das VSM ist grundsätzlich auf dem Bodensee zu nutzen. Es gilt die BSO. Zulässige Abweichungen sind:
a. offizielle Vereinsausfahrten zu anderen Wasserrevieren
b. Teilnahme von Vereinsmitglieder an Regatten auf anderen Wasserrevieren
2. Die Vergabe erfolgt nach dem Prinzip: „Wer's zuerst nimmt, darf aufs Wasser“. Ausgenommen sind Segel -und Motorboote, vor dessen Nutzung muss sich ins Ausleihbuch eingetragen werden.
3. Verantwortlicher ist immer das Vereinsmitglied, dass im derzeitigen Moment das VSM benutzt, zuletzt benutzt hat oder dessen Name im Ausleihbuch steht. Es ist grundsätzlich nicht erlaubt, das VSM in irgendeiner Form weiter zu verleihen.
4. Mit der Benutzung des VSMs wird erklärt, dass der Ausleihende
a. Vereinsmitglied im Windsurfclub Überlingen e.V. ist,
b. ggf. im Besitz eines gültigen Bootsführerschein für das genutzten Revier ist,
c. VSM auf Schäden überprüft und ggf. im Ausleihbuch einträgt, sowie dem Sportwart mitteilt (wscue-sportwart@gmx.de),
d. ggf. die Verantwortung für die Besatzung übernimmt, sowie für Unfallschäden der auf dem Boot befindlichen Personen haftet,
e. für die Einhaltung der notwendigen Sicherheitsmaßnahmen nach guter Seemannschaft verantwortlich ist,
f. und für die Dauer der Nutzung für die Einhaltung aller Vorschriften und Gesetze verantwortlich ist und somit den Verein schadlos und klagefrei hält.
5. In Fahrt hat jede Person eine Schwimmweste/ Auftriebskörper zu tragen und es sind bei Segel -und Motorboot die vorgeschriebenen Zusatzausrüstungen (Paddel, Schleppleine etc.) mitzuführen.
6. Unter folgenden Bedingungen herrscht grundsätzlich Auslaufverbot für Segelboote:
a. Windstärken ab 5Bft/16kn
b. Vorhersage von Gewitter oder Starkwind (Leuchtsignal)
c. Nicht vorhandene Segelbefähigung
d. Fehlende Eintragung im Ausleihbuch
7. Das VSM und deren Ausrüstungsgegenstande sind pfleglich zu behandeln. Nach Benutzung sind:
a. Die Boote zu ihrem Liegeplatz zu verholen, abzutakeln und für den nächsten Nutzer vorzubereiten. Die Boote mittels einer Persenning zu schützen. Die Segel ordentlich zu verstauen oder ggf. zum Trocknen aufzuhängen.
b. Das Windsurf-, Kitesurf-, SUP-Equipment und die Ausrüstungsgegenstande ordnungsgemäß zu verstauen ggf. zu trocknen.
8. Die im Ausleihbuch vorgegebenen Punkte zu protokollieren.
9. Havarien und Unfälle sind grundsätzlich und unverzüglich dem Sportwart (wscue-sportwart@gmx.de) zu melden.
Im Falle einer Beschädigung des VSM, ist zusätzlich die private Haftpflichtversicherung zu Informieren um den Schaden auszugleichen.
10. Mit der Nutzung des VSMs erkennt der Nutzer den Haftungsausschluss an.
11. Der Vorstand kann durch Mehrheitsbeschluss diese Nutzungsbedingung jederzeit ändern. Wer vorsätzlich gegen diese Nutzungsbedingung verstößt, kann von der Nutzung ausgeschlossen werden.
Kapitel IV
Beitragsordnung Stand Januar 2021(zu beschließen durch die MV)
Mitgliedsbeiträge (kalenderjährlich)
aktive Mitgliedschaften:
Erwachsene, Einzelpersonen 80,00 €
Paare, zusammen 120,00 €
Kinder von Clubmitgliedern bis 14 Jahre 0,00 €
Jugendliche ab 14 Jahre, Auszubildende und Studenten bis zum
vollendeten 25. Lebensjahr 30,00 €
deren Eltern Clubmitglied sind je 30,00 € (max. 90,00 € pro Familie)
Jugendliche ab 14 Jahre, Auszubildende und Studenten bis zum
vollendeten 25. Lebensjahr 30,00 €
deren Eltern nicht Clubmitglied sind je 30,00 €
ruhende Mitgliedschaften:
Erwachsene, Einzelpersonen 40,00 €
Jugendliche ab 14 Jahren, Auszubildende und Studenten bis zum
vollendeten 25. Lebensjahr 15,00 €
Anwärter:
Nutzungsgebühr in Höhe der jeweiligen Beiträge der aktiven Mitglieder
Aufnahmebeiträge (einmalig bei Aufnahme zu zahlen):
Erwachsene, Einzelpersonen 150,00 €
Paare, zusammen 200,00 €
Kinder von Neumitgliedern zwischen 6 und 14 Jahren zusammen 20,00 €
Kinder von Neumitgliedern ab 14 Jahren 30,00 €
(max. 90,00 €)
Kinder, Jugendliche, Auszubildende, Studenten deren Eltern nicht
Clubmitglied sind je 30,00 €
Gebühr für nicht geleistete Arbeitsstunden:
Erwachsene, pro Stunde 15,00€
(zu leistende Stunden = 8)
Jugendliche ab 14 Jahren, Auszubildende und Studenten, pro Stunde 5,00€
(zu leistende Stunden = 6)
Für die Berechnung des Beitrages sind die Verhältnisse am 01. Januar eines jeden Jahres maßgebend.
Überlingen den 19.06.2020, der Vorstand
Überlingen den 16.12.2020, der Vorstand